RSV IlfeldVereinsordnung

Vereinsordnung & Mitgliedsvereinbarung
1. Geltungsbereich

Für die Rechtsverhältnisse zwischen dem Rehabilitations-Sportverein Ilfeld e.V. im Folgenden kurz RSV genannt, vertreten durch den Vorstand und den Mitgliedern des RSV im Hinblick auf die Mitgliedschaft/ ohne Mitgliedschaft findet diese Vereinsordnung Anwendung.

2. Vertragsabschluss und -ende

a) Ein Angebot auf freiwilligen Abschluss einer Vereinsvereinbarung geht vom Teilnehmer aus. Hierbei sind die erforderlichen Angaben im Anmeldeformular zu tätigen. Das Anmeldeformular ist an den RSV per Post oder persönlich an die Adresse:

RSV – Ilfeld e.V.
Rehabilitations – Sportverein
Hohnsteiner Straße 24
99768 Harztor / OT Ilfeld zu übermitteln.

b) Der Unterzeichner versichert, dass alle seine Angaben der Wahrheit entsprechen.
c) Die Laufzeit der Vereinbarung bestimmt sich über die Art des Zugangs zum Verein. Bei Mitgliedern mit ärztlicher Verordnung
endet die Mitgliedschaft mit Ablauf der Genehmigung der Krankenkasse oder Rentenversicherung zum jeweiligen Monatsende des
Ablaufes. Bei Mitgliedern mit privater Vereinsvereinbarung ohne ärztliche Verordnung ist die Kündigungsfrist 4 Wochen vor Quartalsende schriftlich einzureichen. Dann erlischt die Mitgliedschaft zum jeweiligen Quartalsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
d) Auf schriftlichen Antrag des Mitgliedes ruht die Vereinbarung, wenn es dem Mitglied infolge eines Krankenhausaufenthaltes oder
einer ärztlich verordneten Behandlungsmaßnahme nicht möglich ist, das Vereinbarungsangebot wahrzunehmen. Der Mitgliedsbeitrag ist mit 2,-€/Monat durch die gültige und beschlossene Vereinsordnung während dieser Zeit geregelt. Das Mitglied hat den Grund des Ruhens der
Vereinbarung nachzuweisen.
e) Die Vereinbarung kann auf schriftlichen Antrag des Mitgliedes mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende beendet
werden, wenn: – das Mitglied unverschuldet in Arbeitslosigkeit gerät, oder
– das Mitglied weiter als 30 km von Harztor verzieht, oder
– dem Mitglied aufgrund schwerer Erkrankungen körperliche Aktivitäten aus ärztlicher Sicht abgeraten werden.
Die Voraussetzungen für das außerordentliche Beenden der Vereinbarung hat das Mitglied nachzuweisen.
f) Eine Aufnahme mit ärztlicher Verordnung zum Rehabilitationssport ist ohne Mitgliedschaft möglich. Die Nichtinanspruchnahme von Rehabilitationssportangeboten für Nichtmitglieder sollte umgehend schriftlich dem Vorstand angezeigt werden!

3. Beitragszahlungen

a) Fälligkeit: Am 6. des Monats werden die Beiträge für den laufenden Monat abgebucht. Sollte der 6. auf einen Samstag, Sonntag oder
Feiertag fallen, dann ist der Tag der Abbuchung der nächste Werktag der Tag der Fälligkeit. Es ist keine Barzahlung oder Überweisung
möglich. Mit der Unterschrift unter der Vereinbarung zwischen dem RSV Ilfeld e. V. und dem künftigen Mitglied/ Nichtmitglied, erkennt das Mitglied/ Nichtmitglied freiwillig dies als Vereinbarungsbedingung an. Die Zahlungsverpflichtung beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung der Vereinbarung.
b) Die Bezahlung der Teilnahmegebühren erfolgt per Lastschriftverfahren.
c) Für jede Rücklastschrift wird eine Kostenpauschale von 10,00 € berechnet.
d) Jegliche Änderung bezüglich der Abbuchung sind dem RSV unverzüglich mitzuteilen.
e) Für jede Mahnung werden 5,00 €. berechnet.
f ) Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Abbuchungen in Zahlungsverzug, so werden die Beiträge der vereinbarten
Restlaufzeit zu sofortiger Zahlung fällig. 2.Mahngebühren: Leistet ein Mitglied seinen Beitrag nicht, nicht vollständig oder nicht
rechtzeitig. Ist der Verein berechtigt, Mahn und Verwaltungsgebühren zu erheben. Die Festsetzung dieser Gebühren erfolgt nach
Vereinsordnung.

4. Haftung

a) Gesundheitsschäden aufgrund des unsachgemäßen Gebrauchs von Sportgeräten und/oder Sportstätten hat der RSV nicht zu vertreten.
b) Eine Haftung des RSV ist nur auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
c ) Der RSV haftet nicht für Kleidung und Wertgegenstände. Die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon
unberührt.
d) Es ist nicht gestattet, insbesondere Kinder, mit trainieren zu lassen.
e) Eine Aufsichtspflicht für mitgebrachte Kinder wird nicht übernommen.
f) Der RSV haftet nicht für Schäden, die durch mitgebrachte Kinder entstehen.

5. Sportstätten

a) Die Übungsstätten können nur im Beisein eines Übungsleiters genutzt werden.
b) Die in den Übungsstätten separat ausgehängten Hausordnungen sind Bestandteil dieser Vereinsordnung.
c) Beim Eintreten höherer Gewalt kann der Nutzungsumfang eingeschränkt werden. Ersatzansprüche können hierdurch nicht gegen den RSV – Ilfeld e.V. geltend gemacht werden.

6. Datenschutz

a) Die Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten für Vereinszwecke gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist gestattet. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, vom Verein Auskunft über diese Daten zu erhalten. Persönliche Daten werden nach Austritt aus dem Verein entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gelöscht.
b) Jedes Mitglied/ Nichtmitglied willigt in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Liveübertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnung von Bild und Ton ein, die vom Verein oder dessen Beauftragten in Zusammenarbeit mit Veranstaltungen erstellt und in den gegenwärtig genutzten Medien veröffentlicht werden. Zum Schutz der eigenen Daten kann der
Einwilligung jederzeit widersprochen werden.

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte dieser Vereinsordnung ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Vereinbarung und der übrigen Bedingungen nicht berührt.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Nordhausen.

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